Pkw

Pkw
Mindestalter: | 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17 |
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Voraussetzung: | keine |
Einschluss: | Klasse L und AM |
Anhänger Regelung: | Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg, bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg |
Mindestalter: | 17 Jahre mit Begleitperson |
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Voraussetzung: | Begleitperson mind. 30 Jahre jung, mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B, max. 1 Punkt in Flensburg |
Einschluss: | Klasse L und AM |
Anhänger Regelung: | Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg, bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg |
Mindestalter: | 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17 |
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Voraussetzung: | keine |
Einschluss: | Klasse L und AM |
Anhänger Regelung: | Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg, bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg |
Hinweis: | Schlüsselnummer 78 Ausbildung und praktische Prüfung ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe . Nach bestandener Praxisprüfung auf Automatikfahrzeuge beschränkt. |
Mindestalter: | 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17 |
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Voraussetzung: | keine |
Einschluss: | Klasse L und AM |
Anhänger Regelung: | Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg, bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg |
Hinweis: | Schlüsselnummer 197 Ausbildung für min. 10x 45 min und eine sogenannte Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug, die restliche Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Nach bestandener Praxisprüfung dürfen Automatik- und Schaltfahrzeuge gefahren werden. |