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Die gelben Engel!

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Fahrerlaubnisklasse B

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17
Voraussetzung: keine
Einschluss: Klasse L und AM
Anhänger Regelung: Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg,
bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg


Fahrerlaubnisklasse B mit begleitetem Fahren ab 17

Mindestalter:17 Jahre mit Begleitperson
Voraussetzung:Begleitperson
mind. 30 Jahre jung,
mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B,
max. 1 Punkt in Flensburg
Einschluss: Klasse L und AM
Anhänger Regelung: Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg,
bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg


Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselnummer 78

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17
Voraussetzung: keine
Einschluss: Klasse L und AM
Anhänger Regelung: Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg,
bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg
Hinweis:Schlüsselnummer 78
Ausbildung und praktische Prüfung ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe .
Nach bestandener Praxisprüfung auf Automatikfahrzeuge beschränkt.


Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselnummer 197

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17
Voraussetzung: keine
Einschluss: Klasse L und AM
Anhänger Regelung: Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg,
bzw. zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3.500 kg
Hinweis:Schlüsselnummer 197
Ausbildung für min. 10x 45 min und eine sogenannte Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug, die restliche Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe.
Nach bestandener Praxisprüfung dürfen Automatik- und Schaltfahrzeuge gefahren werden.
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